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	<title>Corona Archive - Martina Wesseling Immobilien</title>
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	<description>Immobilienmakler Landkreise Rosenheim, Ebersberg &#38; Mühldorf</description>
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	<title>Corona Archive - Martina Wesseling Immobilien</title>
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		<title>Corona-Krise &#8211; Wann sind Besichtigungen von Wohnungen und Häusern noch erlaubt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Martina Wesseling]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Apr 2020 13:39:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Verkauf]]></category>
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		<category><![CDATA[Corona]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hier ein Auszug aus einer vom bayrischen Staatsministerium am 31.03.2020 veröffentlichten Stellungnahme in Bezug auf Wohnungsbesichtigungen: Die vom bayerischen Staatsministerium des Innern am <small>[...]</small></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.wesselingimmobilien.de/corona-krise-wann-sind-besichtigungen-von-wohnungen-und-haeusern-noch-erlaubt">Corona-Krise &#8211; Wann sind Besichtigungen von Wohnungen und Häusern noch erlaubt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.wesselingimmobilien.de">Martina Wesseling Immobilien</a>.</p>
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<p>Hier ein Auszug aus einer vom bayrischen Staatsministerium am 31.03.2020 veröffentlichten Stellungnahme in Bezug auf Wohnungsbesichtigungen: <br><br>Die vom bayerischen Staatsministerium des Innern am 31.03.2020 veröffentlichte Stellungnahme zu Vermietungsobjekten lässt sich auch auf den Verkaufsfall übertragen. <br><br>Dies bedeutet: Besichtigungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. <br><br>Ausnahmsweise sind Wohnungsbesichtigungen dann möglich, wenn andernfalls aus Käufersicht Wohnungslosigkeit bzw. aus Eigentümersicht erhebliche finanzielle Engpässe drohen, dann aber nur als Einzelbesichtigung und keine Massenbesichtigungen.<br><br>Im Zweifelsfall werden die wichtigen Gründe durch die jeweils Betroffenen (Kaufinteressenten bzw. Eigentümer) glaubhaft zu machen sein.Im Rahmen einer ausnahmsweise zulässigen Besichtigung sind jedenfalls die Infektionsrisiken möglichst zu minimieren. Deshalb sind die Hygiene- und Abstandsregeln unbedingt einzuhalten</p>
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		<title>Corona-Krise &#8211; der Eigenheimerverband  Bayern fordert  Soforthilfe für Vermieter bei Mietausfällen</title>
		<link>https://www.wesselingimmobilien.de/corona-krise-der-eigenheimerverband-bayern-fordert-soforthilfe-fuer-vermieter-bei-mietausfaellen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Martina Wesseling]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Mar 2020 09:07:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Vermietung]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
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		<category><![CDATA[Vermieten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hilfe auch für Eigenheimer – nicht nur Mieter sind jetzt gefährdet, auch Eigenheimbesitzer und Vermieter müssen geschützt werden Damit die Corona-Krise bei Eigenheimern <small>[...]</small></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.wesselingimmobilien.de/corona-krise-der-eigenheimerverband-bayern-fordert-soforthilfe-fuer-vermieter-bei-mietausfaellen">Corona-Krise &#8211; der Eigenheimerverband  Bayern fordert  Soforthilfe für Vermieter bei Mietausfällen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.wesselingimmobilien.de">Martina Wesseling Immobilien</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Hilfe auch für Eigenheimer – nicht nur Mieter sind jetzt gefährdet, auch Eigenheimbesitzer und Vermieter müssen geschützt werden</strong></p>
<p>Damit die Corona-Krise bei Eigenheimern nicht zum Verlust der Wohnung oder gar zur Zwangsversteigerung führt, bittet Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes Bayern e.V. Politik und Finanzdienstleister um Hilfe.</p>
<p>Präsident Kuhn begrüßt zwar das schnelle, unkonventionelle und beherzte Handeln der Bundesregierung, sowie der Bayerischen Staatsregierung, für die Mieter, weist jedoch darauf hin, dass auch viele Haus- und Wohnungsbesitzer durch Corona finanziell in Bedrängnis geraten könnten. Viele Personen müssen trotz derzeitigem Arbeitsverlust oder Kurzarbeit weiter die Raten für ihre Haus abbezahlen, andere finanzieren ihre Alterseinkünfte oder ihren Altersheimplatz zu einem Großteil aus Mieteinnahmen. „Selbstverständlich sind wir Eigenheimbesitzer solidarisch und viele von uns versuchen ihren Mietern auch unbürokratische entgegen zu kommen, wenn es um die Stundung von Mieten geht – da, wo Mieter wegen der Krise unverschuldet in Not geraten sind.</p>
<p>Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist es jedoch wichtig, dass niemand vergessen wird. Dort, wo Eigenheimbesitzer jetzt ihrerseits Zahlungsprobleme haben, weil ein Teil oder das gesamte Gehalt wegfällt oder weil fest einkalkulierte Mieteinnahmen wegbrechen, bitten wir die Verantwortlichen in Bund und Freistaat, diesen genauso schnell und unbürokratisch zu helfen.“</p>
<p>Der Präsident weist darauf hin, dass in Deutschland 60% aller Mietwohnungen in privater Hand sind. „Gerade für private Vermieter ist es eine große Belastung, wenn neben den Raten für Kredite weiterhin Hausgeldzahlungen fällig sind, die Mieten aber über Monate ausbleiben. Es wäre niemandem geholfen, wenn Privatvermieter jetzt in die Insolvenz oder Zwangsversteigerung getrieben werden. Private Vermieter handeln in der Regel viel solidarischer und kümmern sich besser um die Belange der Mieter, als globale Kapitalgesellschaften, die nur zur Gewinnmaximierung in Immobilien investieren. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Corona-Krise hier zu einer Verschiebung führt.“</p>
<p>„Den Eigenheimbesitzern und Vermietern muss genauso geholfen werden, wie den Mietern – keine der Personengruppen kann etwas für den derzeitigen Zustand“, so Wolfgang Kuhn abschließend.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Informationen zum Eigenheimerverband Bayern e.V. </strong></p>
<p>Der <a href="https://www.eigenheimerverband.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Eigenheimerverband Bayern e.V.</a> setzt sich aus 380 Ortsverbänden zusammen, die über alle bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind und eigenständig arbeiten. Insgesamt hat die Organisation mehr als 80.000 Mitglieder. Die Hauptaufgabe ist die Interessenvertretung von Personen mit selbst genutztem Wohneigentum. Zu den Leistungen des Verbandes zählt die Beratung in allen Angelegenheiten des Wohnungs-, Haus- und Grundbesitzes, wie zum Beispiel Erbrecht, Nachbarschaftsrecht, etc. Daneben tritt der Verband öffentlich als Experte für Wohn-, Grundstücks- und Bauthemen auf. Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehört des Weiteren die Beratung in allen Fragen rund um das Thema Garten.</p>
<p> </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.wesselingimmobilien.de/corona-krise-der-eigenheimerverband-bayern-fordert-soforthilfe-fuer-vermieter-bei-mietausfaellen">Corona-Krise &#8211; der Eigenheimerverband  Bayern fordert  Soforthilfe für Vermieter bei Mietausfällen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.wesselingimmobilien.de">Martina Wesseling Immobilien</a>.</p>
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		<title>Corona-Krise</title>
		<link>https://www.wesselingimmobilien.de/corona-krise</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Martina Wesseling]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Mar 2020 10:45:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Kaufen]]></category>
		<category><![CDATA[Mieten]]></category>
		<category><![CDATA[Verkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Vermietung]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Folgende Leitlinien zum Verhalten im Zusammenhang mit der Corona-Krise habe ich heute vom IVD-Bundesverband erhalten: Laufend  gibt es im Zusammenhang mit der Corina-Krise <small>[...]</small></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.wesselingimmobilien.de/corona-krise">Corona-Krise</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.wesselingimmobilien.de">Martina Wesseling Immobilien</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Folgende Leitlinien zum Verhalten im Zusammenhang mit der Corona-Krise habe ich heute vom <a href="https://ivd.net/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">IVD-Bundesverband</a> erhalten:</p>
<p>Laufend  gibt es im Zusammenhang mit der Corina-Krise neue Entwicklungen, die eine neue Risikobewertungen erforderlich machen.</p>
<p>Am 23. März sind in zahlreichen Bundesländern Rechtsverordnungen in Kraft getreten, die im Wesentlichen ein Kontaktverbot vorsehen. Explizite Regelungen für Makler, Verwalter und Sachverständige sind darin nicht enthalten, sodass die Berufsausübung auch weiterhin zulässig ist. Problematisch wird es jedoch im Umgang mit Kunden.</p>
<p>Maklern ist es weiterhin gestattet, an wechselnden Orten ihre Tätigkeit auszuüben. Daher können grundsätzlich auch Besichtigungen durchgeführt werden. Problematisch ist es grundsätzlich jedoch auf der Seite der Interessenten. Hier gibt es keine einheitliche Regelung. Die Inanspruchnahme der Leistung des Maklers wird nicht ausdrücklich benannt. Privilegiert sind in den Rechtsverordnungen Besorgungen des persönlichen Bedarfs in Verkaufsstellen und Inanspruchnahme von Dienstleistungen mit Ausnahme von bestimmten Dienstleistungen, die einen persönlichen Kontakt erfordern (z.B. Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen). </p>
<p>Sofern eine gewisse Notwendigkeit und Dringlichkeit dargelegt werden kann, dürfte auch die Besichtigung dazu zählen. Dies ist dann der Fall, wenn der Termin nicht verschoben werden kann &#8211; in z.B. folgenden Situationen:</p>
<ul>
<li>Wohnung wurde gekündigt/verkauft und es ist noch keine Ersatzwohnung vorhanden.</li>
<li>Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt.</li>
<li>Im Bereich der Kaufimmobilien könnte eine Dringlichkeit zudem gegeben sein, wenn eine Finanzierung bereits gewährt wurde und eine Verzögerung zu Bereitstellungszinsen oder anderen Kosten führen würde.</li>
</ul>
<p>Wichtig ist bei jeder Besichtigung, dass diese <strong>nur als Einzelbesichtigung</strong> erfolgt. Sofern sich beispielsweise Ehepaare/Lebenspartner die Wohnung gemeinsam ansehen wollen, erscheint dies möglich.</p>
<p><strong>Vermietete Wohnung</strong></p>
<p>Sofern die Wohnung noch vermietet ist, sind die berechtigten Interessen des Mieters zu berücksichtigen. Zwar hat der Vermieter einen Anspruch auf Duldung der Besichtigung. Dies ist aber dann nicht gegeben, wenn die berechtigten Interessen des Mieters überwiegen. Die Angst vor einer Ansteckung kann ein solches Interesse sein. Diesem kann der Vermieter, Verwalter und Makler dadurch begegnen, indem seitens derjenigen, die die Wohnung betreten wollen (auch Makler)  eine Erklärung abgegeben, dass sie  keine Krankheitssymptome haben oder in den letzten zwei Wochen nicht in einem Risikogebiet gewesen sind und keinen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten. Grundsätzlich kann der Anspruch auf Duldung eingeklagt werden. Hiervon ist aufgrund der aktuellen unsicheren Lage aber abzuraten.</p>
<p>Wenn eine Besichtigung durchgeführt wird, sollte zum Schutz aller auf die notwendigen Hygienemaßnahmen geachtet werden.</p>
<p><strong>Notartermine</strong></p>
<p>Notartermine sollten in allen Bundesländern zulässig sein. Sie zählen zu wichtigen Angelegenheiten, die grundsätzlich keinen Aufschub erlauben, da dieser zu einem Rechtsverlust führen kann. In Berlin sind diese sogar ausdrücklich privilegiert. Nach Auskunft der Notarkammer in NRW sollen diese auch dort zulässig sein. </p>
<p><strong>Umzüge</strong></p>
<p>Die Durchführung von Umzügen ist ebenfalls nicht geregelt. Nach einem FAQ der Bayrischen Staatsregierung sind diese grundsätzlich zulässig.</p>
<p><strong>Hinweise für Verwalter </strong></p>
<p><strong>Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen</strong></p>
<p>Wohnungseigentümerversammlung dürfen derzeit grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Die Beschränkungen gelten – vorerst – bis zum 4. April 2020. Sofern hierzu bereits eingeladen wurde, muss abgesagt werden, sofern die Versammlung in den maßgeblichen Zeitraum fällt. Bei der Absage oder Verschiebung sollte der Grund (Corona-Pandemie/unklare Risikobewertung) benannt werden.</p>
<p><strong>Wohnungsabnahmen</strong></p>
<p>Endet ein Mietvertrag mit Ablauf des 31. März 2020, stellt sich die Frage, ob der Verwalter oder ein Mitarbeiter in die jeweilige Wohnung darf, um diese abzunehmen. Soweit die Kontaktregeln eingehalten sind, also der notwendige Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird, ist eine Abnahme zulässig. Dies ergibt sich auch daraus, dass es weder dem Vermieter noch dem Mieter zugemutet werden kann, wegen einer entfallenden Übergabe, den Mietvertrag um mindestens einen weiteren Monat zu verlängern.</p>
<p><strong>Handwerker</strong></p>
<p>Grundsätzlich dürfen Handwerker die Wohnung betreten. Die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ist auch im Fall der Ausgangsbeschränkung erlaubt. Wenn zu Hause ein Notfall vorliegt, z. B. ein Wasserschaden, Heizungsausfall, eine kaputte Toilette, dann darf ein Handwerker kommen. Alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, sollten allerdings auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wo möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m und die allgemeinen Hygieneregeln im Umgang mit dem Corona-Virus einzuhalten.</p>

<p>Der Beitrag <a href="https://www.wesselingimmobilien.de/corona-krise">Corona-Krise</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.wesselingimmobilien.de">Martina Wesseling Immobilien</a>.</p>
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