Hier ein Auszug aus einer vom bayrischen Staatsministerium am 31.03.2020 veröffentlichten Stellungnahme in Bezug auf Wohnungsbesichtigungen: Die vom bayerischen Staatsministerium des Innern am 31.03.2020 veröffentlichte Stellungnahme zu Vermietungsobjekten lässt sich auch auf den Verkaufsfall übertragen. Dies bedeutet: Besichtigungen sind grundsätzlich …