Immobilienbewertung – Gutachten

Ein Verkehrswertgutachten kann aus verschiedenen Gründen benötigt werden.
In erster Linie sind diese:
– Kauf- und Verkaufsabsichten
– Vermögensfeststellung
– Erbauseinandersetzungen
– Ehescheidungen
– Schenkungen als vorweggenommenes Erbe
– Steuerliche Zwecke
– Festlegung von Versicherungswerten
– Mietvertragsangelegenheiten

Eine Kurzbewertung für Verkaufsabsichten erstellen wir im Zusammenhang mit dem Verkaufsauftrag, sie ist in dem Fall im Preis inbegriffen. Auch wenn Sie sich erst wesentlich später für den Verkauf Ihrer Immobilie über unser Büro entscheiden, werden Ihnen die Kosten hierfür noch angerechnet.

Für Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen oder steuerliche Zwecke wird oftmals ein ausführliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB benötigt. Alle Grundlagen und Daten zum Bewertungsobjekt werden hier in übersichtlicher und für den Laien verständlicher Form dargestellt, um die einzelnen Verfahren der Wertermittlung so transparent und verständlich wie möglich zu machen. Da auch in der Bewertung von Immobilien unsere erste Prämisse der Anspruch auf höchste Qualität ist, erstellen wir diese ausschließlich für den Markt, in dem wir über beste Marktkenntnisse verfügen. Dies ist der Großraum um Ebersberg, Grafing, Wasserburg, Pfaffing, Albaching, Rott a. Inn und Umgebung.

Sollten Sie ein Gutachten außerhalb dieses Bereiches benötigen, arbeiten wir in Kooperation mit fachkundigen Sachverständigen aus ganz Deutschland zusammen. Ebenso besteht die Kooperation mit einer Sachverständigen für Immobilienbewertung in Alicante/Spanien, welche Liegenschaften in ganz Spanien nach deutschem Recht bewertet.

Falls Sie ein Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen benötigen, bieten wir Ihnen dieses in Zusammenarbeit mit einem ö.b.u.v. Sachverständigen an.

Sie sollten immer einkalkulieren, dass für ein Verkehrswertgutachten eine gewisse Bearbeitungszeit eingerechnet werden muss und daher eine entsprechende Vorlaufzeit nötig ist.

Benötigte Unterlagen für ein Gutachten
– Aktueller Grundbuchauszug (Amtsgericht)
– Baupläne/Grundrisse (Bauamt, Gemeinde)
– Lageplan, Auszug aus der Flurkarte
– Angaben über Baujahr
– Wohnflächenberechnung
– Kopien der Mietverträge
– Bei Erbpachtgrundstücken den Erbbaurechtsvertrag

Bei Wohnungseigentum zusätzlich:
– Teilungserklärung
– Angabe des Verwalters
– Die letzten Wohngeldabrechnungen
– Die Angabe über die Rücklagen
– Die letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen

Gerne sind wir Ihnen auch bei der Beschaffung dieser Unterlagen behilflich.