Mietvertrag und Betriebskosten

Mietvertrag und Betriebskostenabrechnung

Die ruhige Corona-Zeit habe ich für eine 40-stündige Weiterbildung zum Thema Mietshausverwaltung und Betriebskostenabrechnung genutzt. Gerade bei Abschluss von Mietverträgen ist es außerordentlich wichtig, immer Vertragsformulare nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu verwenden. Der IVD Immobilienverband und auch z.B. der Haus- und Grundbesitzerverein stellen diese Vordrucke zur Verfügung und passen die Verträge laufend an.  Als IVD-Mitglied verwenden wir die Verträge unseres Dachverbands. Als privater Vermieter können Sie die Haus-und Grund-Mietverträge gegen eine Gebühr dort kaufen oder auch individuell auf Ihre Immobilie anpassen lassen. (z.B. Haus- und Grundbesitzerverein Rosenheim)

2 JAHRE GARANTIE – als einzigartigen Service biete ich meinen Kunden bereits seit Einführung des Bestellerprinzips  folgende Garantie an: Sollte innerhalb von 24 Monaten nach Mietvertragsabschluss (bei kleinen Wohnungen innerhalb von 18 Monaten) eine Neuvermietung wegen Kündigung seitens des Mieters erforderlich sein, entstehen für Sie keine erneuten Kosten in Form einer Maklergebühr.

Dieser Service ist einzigartig hier in der Region und wurde von einigen Kollegen mit Verwunderung kommentiert. Da ich es immer schon als meine Aufgabe verstanden habe, gerade bei der Auswahl des Mieters größte Sorgfalt walten zu lassen, hält sich dieser Zusatzaufwand für mich in überschaubaren Grenzen.