Tipps für den privaten Hausverkäufer
1. Bevor Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung zum Verkauf anbieten, sollten Sie den richtigen Marktwert ermitteln. Ist der Preis zu niedrig, verschenken Sie gutes Geld. Genauso schädlich für einen guten Verkaufserfolg ist es aber auch, den Preis zu hoch anzusetzen. Das Internet ermöglicht es den Immobilienkäufern heute, auf einfache Weise den Markt genau zu beobachten und sich einen Überblick über das Immobilienangebot in der Region zu verschaffen. Der Suchende ist über die Preise in der Regel bestens informiert und nicht gewillt, einen überhöhten Preis zu zahlen. Wird ein Objekt daher zu lange zu teuer und somit erfolglos angeboten, entsteht schnell der Eindruck von „unverkäuflich“ oder „Ladenhüter“. Der Wert wird dadurch gemindert, der endgültige Verkaufspreis fällt dann oftmals geringer aus als dies normalerweise der Fall wäre.
2. Lassen Sie einen Energieausweis anfertigen. Ist eine Immobilie bewohnbar, sieht der Gesetzgeber vor, dass den Kaufinteressenten spätestens zur Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt werden kann. Ausgenommen von dieser Regelung sind denkmalgeschützte Immobilien. Einen Energieausweis können Sie bei einem Energieberater ausstellen lassen. Kontaktieren Sie uns und wir leiten Ihnen die Kontakte erfahrener Energieberater in unserer Region weiter.
2. Rücken Sie Ihre Immobilie ins richtige Licht. Präsentieren Sie Ihr Haus von seiner besten Seite. Ein gepflegter Garten- und Eingangsbereich gehören ebenso dazu wie Ordnung in allen Räumen. Auch Keller und Speicher werden besichtigt, also vorher auch hier nochmals aufräumen und sauber machen. Übrigens: Mehrere paar Schuhe in Nähe des Eingangs im Flur sind ein absolutes „No go“, so praktisch das auch ist – ich gebe zu, auch meine Familie liebt es, die Schuhe am Eingangsbereich stehen zu haben, darüber hat es bei uns zu Hause schon einige Diskussionen gegeben. Vor der Besichtigung aber bitte die Schuhe auf jeden Fall wegräumen. Und wenn Sie es ganz perfekt machen möchten, entpersonalisieren Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Räumen Sie alle persönlichen Gegenstände möglichst außer Sichtweite, entfernen Sie Fotos und Ihre lieb gewonnen Urlaubsandenken. Alles sollte möglichst klar und übersichtlich aussehen. So kann sich der Kaufinteressent am besten in die Immobilie hineindenken und im Geiste schon mit seinen eigenen Möbeln einrichten.
3. Machen Sie nicht jedem die Tür auf! Bevor Sie unbekannte Leute in Ihr Haus lassen, sollten Sie sich informieren, mit wem Sie es zu tun haben. Klären Sie möglichst viel vorher am Telefon ab, z.B. was die Beweggründe für das Interesse sind, was der Anrufer genau sucht, wie viele Personen dort einziehen möchten und ob die Immobilie wohl für den Interessenten finanzierbar sein wird. So stellen Sie sicher, dass Sie den sogenannten Besichtigungstourismus vermeiden und nur die wirklich ernsthaft am Kauf interessierten in Ihr Haus lassen.
4. Die Besichtigung der Immobilie sollte immer tagsüber erfolgen, keinesfalls in der Abenddämmerung oder gar bei Dunkelheit. Verschieben Sie den Termin lieber auf das Wochenende. Jedes Haus wirkt bei strahlendem Sonnenschein besser als an einem trüben Regentag. Versuchen Sie, dies bei der Terminvereinbarung zu berücksichtigen.
5. Inserieren Sie Ihre Immobilie richtig. Sie schalten eine Zeitungsanzeige und verkaufen an einen der drei Interessenten. Jetzt haben Sie zwar schnell verkauft, es kann aber sein, dass Sie „zu billig“ verkauft haben. Ziel sollte es sein, die Immobilie in kurzer Zeit einem möglichst großen Kreis von Interessenten bekannt zu machen und dann den Käufer zu ermitteln, der bereit ist, den besten Kaufpreis dafür zu zahlen. Nur so können Sie gewährleisten, dass Sie den besten momentan am Markt zu erzielenden Kaufpreis bekommen.
6. Informieren Sie den Käufer über alles! Schon oft ist es vorgekommen, dass es nach der Vertragsunterzeichnung beim Notar böse Überraschungen für Käufer und Verkäufer gegeben hat. Sei es, dass der Verkäufer vorher nicht über notwendige noch ausstehende und kostspielige Erschließungsmaßnahmen informiert hat, falsche Angaben zur möglichen Bebauung von Grundstücken gemacht hat oder z.B. über mögliche Umbaumaßnahmen falsch informiert hat, um nur einiges zu nennen. Die Konsequenz ist dann die Rückabwicklung des Verkaufs auf Kosten des Verkäufers oder sogar die Forderung von Schadensersatzansprüchen. Beugen Sie hier vor und informieren Sie über alles rechtzeitig – und zwar wirklich über alles, was für den Käufer von Bedeutung ist.
7. Stellen Sie sicher, dass der Käufer über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, denn dies ist nicht die Aufgabe des Notars. So mancher Immobilienverkäufer hat sich auf die Aussage des Käufers verlassen, dies sei „alles kein Problem“. Wenn der Käufer dann nicht zahlen kann, sind kostspielige Rückabwicklungen die Folge.
8. Die Schlüsselübergabe und die In Besitznahme der Immobilie erfolgt erst dann, wenn der komplette Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben ist. Geben Sie auf keinen Fall den Schlüssel vorher heraus.
9. Machen Sie eine ordentliche Übergabe der Immobilie. Fertigen Sie ein Übergabeprotokoll an und vermerken Sie die Zählerstände für Gas, Wasser und Strom und veranlassen Sie eine Zwischenabrechnung für die Heizkosten.
Viel Erfolg beim Verkauf Ihrer Immobilie wünscht Ihnen Ihre Martina Wesseling.