Unsere Meinung zur neuen Maklerprovision

Wie viele Immobilieninteressierte wissen, wird es zum 23. Dezember 2020 eine Neuregelung der Maklerprovision geben. In unserem letzten Beitrag sind wir bereits auf die Details der neuen Regelung eingegangen. Aber was bedeutet die Neuregelung konkret für unsere Kunden und was ist unsere Meinung dazu?

Was ändert sich für unsere Kunden?

Wir haben bisher bei einem Verkauf 3% Maklerprovision vom Käufer und 1% Provision vom Verkäufer verlangt. Durch die Neuregelung wird es nicht mehr möglich sein, dem Käufer mehr Provision als dem Verkäufer zu berechnen, wenn uns der Verkäufer beauftragt hat. Daher werden wir ab dem 23. Dezember eine Provision in gleicher Höhe sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer berechnen.

Was halten wir von der Neuregelung?

Wir begrüßen die neuen Verordnungen zu Maklerprovision. Im Gegensatz zu vielen anderen Maklern haben wir immer schon Provision vom Verkäufer verlangt. Daher wird sich für uns und unsere Kunden durch die neue Provisionsregelung gar nicht so viel ändern. Durch die Rückmeldung unserer Verkäufer wissen wir, dass wir für den Immobilienverkäufer einen großen Mehrwert bieten. Wir meinen, dass es daher nur gerecht ist, wenn sich der Verkäufer zur Hälfte an der Maklerprovision beteiligt. Auch vor der Neuregelung gab es immer wieder Verkäufer, die freiwillig sogar die komplette Maklerprovision übernommen haben. Auch diese Provisionsregelung ist natürlich nach wie vor möglich.

Wird die Neuregelung die Immobilienkäufer entlasten?

Unsere Regierung hat die Neuregelung eingefüht, um Immobilienkäufer zu entlasten. Für Immobilienkäufer besteht natürlich die Gefahr, dass der Anteil der Provision, die der Verkäufer zahlt, einfach auf den Kaufpreis aufgeschlagen wird und somit die finanzielle Belastung für den Käufer genau gleich bleibt. Mit der Zeit wird sich zeigen, wie der Markt auf die neue Regelung reagiert.

Wir rechnen aber auf jeden Fall damit, dass sich mehr Immobilienverkäufer an einen Privatverkauf ohne Makler wagen werden. Dadurch könnten sich für Kaufinteressenten einige Schnäppchen ergeben. Viele Immobilieneigentümer schätzen den Wert ihrer Immobilie falsch ein und vermarkten ihre Immobilie suboptimal. Für aufmerksame Kaufinteressenten können sich dadurch gute Kaufgelegenheiten ergeben.

Es bleibt spannend, wie der Immobilienmarkt auf die Neuregelung der Maklerprovision reagieren wird. Auf diesem Blog werden wir Sie über Neuentwicklungen und Trendwenden auf dem Laufenden halten.

  16. Dezember 2020